Hände weg vom EU Naturschutz! Hands off Nature!

Seit 2019 gibt es nun schon den European Green Deal, der dafür sorgen soll, die EU bis 2050 klimaneutral zu machen: ein Meilenstein für die Klimabewegung. Daraufhin wurden viele Maßnahmen beschlossen, um dieses Ziel zu erreichen. Dazu gehören zum Beispiel die Entwaldungsverordnung (EUDR) oder Regelungen, die bestimmen, wie Unternehmen nachhaltige Produktion umsetzten und über diese berichten sollen. Unter dem Vorwand des Bürokratieabbaus wurden diese Meilensteine jedoch im Februar diesen Jahres teilweise rückgängig gemacht. Was dies genau für den Klima- und Naturschutz in der EU bedeutet und was wir als Teil der europaweiten Initiative „Hands off Nature“ dagegen tun, erfahrt ihr hier.

Bisherige Klima- und Naturschutzbestimmungen der EU

Um den European Green Deal der Klimaneutralität bis 2050 zu erfüllen, traten im Zeitraum von 2020 bis 2024 viele verschiedene Regelungen in Kraft, die den Klima- und Naturschutz in der EU stärken sollen. Folgend findest du in den Infoboxen eine Übersicht, um welche Regelungen es sich unter anderem handelt.

Unternehmen müssen darüber berichten, ob sie nachhaltig handeln oder nicht (CSDDD, EU-Taxonomie, CSRD)

Alle Unternehmen, die in der EU produzieren oder ihre Produkte verkaufen, sind verpflichtet entlang der Wertschöpfungskette ihrer Produkte, also z.B. vom Holz bis hin zum fertigen Buch die Menschenrechte zu achten und umweltfreundlich zu handeln. Wenn dies nicht der Fall ist, müssen die Geschäftsbeziehungen mit dem betreffenden Unternehmen beendet werden. Dies wird als Sorgfaltspflicht bezeichnet.

Als nachhaltig gilt eine Unternehmenshandlung dann, wenn sie einen wesentlichen Beitrag zu einem der Umweltziele leistet, die anderen Umweltziele nicht beeinträchtigt und soziale Mindestschutzstandards erfüllt werden. Zu den von der EU formulierten Klimazielen gehören Klimaschutz, Anpassung an den Klimawandel, nachhaltige Nutzung von Wasser, Kreislaufwirtschaft, Vermeidung von Umweltverschmutzung und Biodiversität.

Nicht alle Unternehmen müssen allerdings Bericht über ihre Nachhaltigkeit erstatten. Die Regelungen gelten nur für Unternehmen ab einem gewissen Gewinn oder einer gewissen Beschäftigtenanzahl. Kleine Unternehmen sind also ausgeschlossen.

EU-Bürger*innen sollen Informationen über die Nachhaltigkeit von Unternehmen einsehen können (SFDR, REACH)

Teilnehmende Unternehmen an Finanzmärkten müssen Informationen zu ihrer Nachhaltigkeit offenlegen, sodass Menschen, die ihr Geld in Form von Aktien anlegen möchten sich bewusst für klimafreundlichere Unternehmen entscheiden können.

Um in Zukunft eine Kreislaufwirtschaft umsetzen zu können, müssen Unternehmen außerdem bestimmte umweltschädliche Chemikalien bei der sogenannten SCIP-Datenbank anmelden. Verbraucher*innen können dort z.B. auch einsehen, ob in Kosmetikprodukten Schadstoffe enthalten sind.

Bestimmte Rohstoffe dürfen nicht aus entwaldeten Gebieten stammen (EUDR)

Zu diesen Rohstoffen zählen z.B. Kakao, Kaffee, Kautschuk oder Soja für deren Anbau häufig Regenwaldflächen abgeholzt werden. Nur solche Produkte, die „entwaldungsfrei“ hergestellt werden, dürfen in der EU verkauft und weiterverarbeitet werden.

Abholzung eines Regenwaldes (übernommen von ble.de © Richard Carey von stock.adobe.com)

Europäische Gewässer sollen bis 2027 einen „guten“ Status haben (WFD)

Mit Gewässern sind alle möglichen Wasservorkommen, wie Flüsse, Seen, Küsten, Grundwasser und so weiter gemeint. Bis 2027 sollen sie in einem guten ökologischen Zustand ohne Vermschmutzung sein. Mitgliedsstaaten der EU sind dazu verpflichtet Pläne und Messwerte zu entwickeln, um die Gewässerqualität zu verbessern.

© Pine Watt von Unsplash

Wieso sind diese Naturschutzbestimmungen in Gefahr?

Im Februar 2025 hat die Europäische Kommission, die aus 27 Vertreter*innen verschiedener Länder der EU besteht ein umfassendes Reformpaket auf den Weg gebracht. Dieses Reformpaket nennt man auch Omnibus, weil viele Änderungen an vielen Gesetzen in einem Verfahren durchgesetzt werden sollen. Direkt sind davon hauptsächlich die Gesetze aus dem ersten Infokasten betroffen. Ziel dieses Omnibusses ist es, den bürokratischen Aufwand für die Unternehmen, aber auch die EU selbst zu verringern. Dadurch soll die EU wettbewerbsfähiger werden. Was zunächst einmal einleuchtend klingt, sieht in der Praxis jedoch weniger erfreulich aus. Nachdem die Änderungsvorschläge im Herbst 2025 vom EU-Parlament abgelehnt wurden, weil die grünen Parteien wichtige Naturschutzgesetze in Gefahr sahen und rechte Parteien noch radikalere Änderungen forderten, wurde der Omnibus im Februar 2026 nun final beschlossen.

Die Änderungen bedeuten, dass nun die Anzahl an Unternehmen, die einen Bericht über ihren Nachhaltigkeitsstatus machen müssen, um 90 % reduziert wurde und damit nur noch auf sehr weniger zutrifft. Alle anderen Unternehmen müssen also nicht mehr offenlegen, inwiefern sie nachhaltig handeln oder nicht (s. erster Infokasten). Die SCIP-Datenbank steht im Rahmen der Omnibus-Reformen zur Diskussion. Eine mögliche Abschwächung oder Abschaffung könnte zu einem erheblichen Transparenzverlust bei gefährlichen Stoffen in der Umwelt führen. Außerdem wurden die Fristen, ab wann die Nachhaltigkeitsberichte eingereicht werden müssen, nach hinten verlegt und gelten nun erst ab 2027/28. Sie müssen nun lediglich alle fünf Jahre eingereicht werden. Während es ursprünglich nicht erlaubt war Geschäftsbeziehungen mit Unternehmen zu erhalten, die sich nicht an die Sorgfaltspflicht entlang der Wertschöpfungskette halten, so müssen diese nun nur noch unterbrochen werden. Es ist für die Unternehmen nicht mehr verpflichtend einen „Klimaplan“ zu erstellen, in dem steht, wie sich das Unternehmen in Zukunft an Klimawandel und Nachhaltigkeit anpassen möchte und Unternehmen, die gegen die Vorschriften verstoßen, können jetzt mit geringeren Strafen rechnen.

Die Entwaldungsverordnung (s. Infokasten 3) und die Gewässerschutzverordnung (s. Infokasten 4) sind von den Änderungen des Omnibus zwar nicht direkt betroffen, werden aber trotzdem parallel zu den Reformen überarbeitet. Unternehmen müssen nur noch dann nachweisen, dass ihre Produkte „entwaldungsfrei“ produziert sind, wenn sie diese neu auf den Markt bringen. Produkte die also schon jahrelang aus abgeholzten Regenwaldgebieten stammen, können weiterhin produziert werden. Zusätzlich wurden einige Produkte aus der Regelung gestrichen, über die jetzt gar nicht mehr berichtet werden muss. Wenn der SCIP-Datenbank die Abschaffung droht und sie nicht durch ein anderes Erfassungsinstrument ersetzt wird, dann hat dies auch Folgen für die Gewässerschutzverordnung. Mehr Chemikalien würden in die Gewässer gelangen, Biodiversität beeinträchtigen und die Gesundheit von Menschen und Tieren gefährden. Es wird deutlich: die aktuellen Änderungen des Omnibusses gefährden Naturschutzbestimmungen, für die die Klimabewegung jahrelang hart gekämpft hat und die es zu verteidigen gilt.

Starke Stimmen gegen die Verwässerung des Naturschutzes in der EU

Als die EU den ersten Entwurf zur Initiative im Februrar 2025 vorgestellt hat, gab es eine riesige Protestwelle aus der Umweltschutzbewegung. Nicht nur die vorgeschlagenen Lockerungen der Naturschutzbestimmungen, sondern auch der Zeitpunkt der Veröffentlichung im sogenannten „Sommerloch“, wo bekanntlich weniger Berichterstattung und Interesse für politisches Geschehen herrscht, sorgten für Aufruhe. Als die EU um Nachrichten und Meinungen aus der europäischen Bevölkerung zu dem Vorschlag bat, gründete sich die internationale Initiative „Hands off Nature, die sich aus verschiedenen Umweltschutzorganisationen zusammensetzt. So gehören aus Deutschland z.B. der WWF, der BUND oder der NABU dazu. Gemeinsam baten sie die EU-Bürger*innen Nachrichten an die EU zu verfassen, warum die geplanten Änderungen nicht umgesetzt werden sollen. Die Aktion war ein voller Erfolg! Mehr als 200.000 Nachrichten sind allein durch Hands off Nature bei der EU eingetroffen.

Doch es gab noch weitere Aktionen. Die 200.000 Nachrichten überreichte die Initiative Hands off Nature im Oktober 2025 mit einem symbolischen Omnibus in Brüssel, um gegen die geplanten Änderungen zu demonstrieren.

© Hands off Nature

Was wir tun können

Dass der Omnibus mit seinen Änderungen nun doch beschlossen wurde, ist ein herber Schlag für den Klima- und Umweltschutz in der EU. Die Regelungen und ihre Änderungen sind unübersichtlich und komplex. Anstatt die Natur noch mehr zu schützen, werden gerade bereits bestehende Regelungen untergraben. Doch das möchte die Initiative Hands off Nature und auch wir als WWF Jugend nicht auf uns sitzen lassen. Gerade läuft eine weitere Petition, deren Ziel es ist die bestehenden Umweltgesetze zu verteidigen.

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Unterschriften wurden bereits gesammelt!

Hier kannst auch du unterschreiben und deine Stimme stark machen. Außerdem könnt ihr euch auf weitere Protestaktionen freuen. Das Aktions- und Redaktionsteam der WWF Jugend möchte ein Zeichen gegen die Vorhaben der EU setzen und Aufklärung darüber leisten, was die Änderungen bedeuten. Eine große Protestaktion und eine neue spannende Podcastfolge von „Zukunftsmutig“ sind in der Planung. Wenn du auf dem Laufenden bleiben möchtest, dann trete doch einfach der WWF Jugend Community bei und verpasse keine neuen Infos mehr. Denn so viel steht fest: Wir wollen die Rechte unsere Natur verteidigen!

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Felicia Engel

Hallo, ich bin Feli, wohne in Tübingen und habe gerade meine Bachelorarbeit im Fach Soziologie abgegeben. Nebenbei engagiere ich mich im Aktions- und Redaktionsteam der WWF Jugend. Hier schreibe hier besonders gerne zu Politik und Mensch-Natur-Verhältnissen und wie deren Verständnis uns helfen kann die Umwelt und das Klima nachhaltig zu schützen.

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