Wir wissen um die unverzichtbare Lebensgrundlage einer intakten Natur, ohne die unsere Zukunft aussichtslos wäre. Wir appellieren an die Bundesregierung und den Bundestag, dass wir uns an das Ziel der Globalen Biodiversitätsstrategie halten müssen, um unsere Natur für die junge und die zukünftigen Generationen zu bewahren. Zentrale Naturschutzgesetze dürfen weder abgeschafft, noch durchlöchert, konterkariert oder anderweitig geschwächt werden. Zugleich fordern wir von der Bundesregierung ein, zusammen mit den Landesverwaltungen dem Globalen Biodiversitätsabkommen und den in der EU beschlossenen Zielen mit dem Nationalen Wiederherstellungsplan gerecht zu werden. Den Bundestag fordern wir auf, die vor diesem Hintergrund unerlässlichen Flächenzuweisungen für die Natur durch die Verwaltungen zu ermöglichen und einen geeigneten Rahmen zu schaffen.
Wir erkennen die geo- und sicherheitspolitische Notwendigkeit wirtschaftlicher Wettbewerbsfähigkeit an. Rückschritten im Naturschutz, Inkonsequenz und Schlingerkurs bei der Verfolgung bereits beschlossener Ziele sowie bei Inkraft- und Umsetzen dazu ausgehandelter Gesetze stellen wir uns jedoch entschieden entgegen. Wirtschaft braucht funktionierende Umwelt.
Daher fordern wir vom Bundestag:
- Planungs- und Genehmigungsverfahren nicht zu Lasten der Natur zu beschleunigen. Das Instrument, der Abwägung im Rahmen der behördlichen Planung ein überragendes öffentliches Interesse gesetzlich vorzugeben, wird vom Regierungsentwurf eines Infrastrukturzukunftsgesetzes (InfZuG) ad absurdum geführt. Denn demnach sei nun Alles (Straßen, Brücken, Schienen, Wasserstraßen) überragend wichtig, nur der Naturschutz müsse vernachlässigt werden. Diese Wertung lehnen wir ab. Sie missachtet das naturschutzrechtliche Integrationsprinzip und kehrt das bisherige gesetzliche Regel-Ausnahme-Prinzip glatt um. Mit dieser Änderung würde Naturschutz zukünftig nur noch in seltenen atypischen Ausnahmefällen Beachtung finden. Naturschutz ist angesichts der akuten Biodiversitätskrise unverzichtbar. Und mehr noch: beispielsweise im Rahmen des Nationalen Wiederherstellungsplans muss der Natur Priorität eingeräumt werden.
- Wir fordern, dass in wasserrechtlichen Planungs- und Genehmigungsverfahren weiterhin das Einvernehmen der Wasserbehörde einzuholen ist. Diese Kompetenz darf zum Beispiel zur Hochwasservorsorge nicht ignoriert werden.
- Das InfZuG missachtet das Verursacherprinzip, wenn Eingriffe in die Natur nicht mehr real ausgeglichen werden müssen, sondern die Verursacher sich mit einem Ersatzgeld freikaufen können. Entscheidend ist, dass geeignete Flächen gefunden und, soweit notwendig, für Naturschutz beansprucht werden können. Die Frage, ob dies gelingt, wird vom Regierungsentwurf völlig ausgeklammert. Der Natur hilft kein Geld, wenn ihr keine Fläche mehr eingeräumt wird. Der Regierungsentwurf entlastet die Vorhabenträger, die dabei bereits heute umfassend von kompetenten Landesagenturen unterstützt werden, von der Verantwortung der Flächensuche zu Lasten der Naturschutzbehörden, die auf dem umkämpften Flächenmarkt allein gelassen werden. Wir fordern, an der Ausgleichspflicht und dem Verursacherprinzip festzuhalten. Wir erwarten mindestens , dass der Bundestag die Aufgabe, mit dem Ersatzgeld Ausgleich für die durch Bauprojekte zerstörte Natur zu schaffen, nicht an das BMUKN sondern an die existierenden Behörden in den Ländern überträgt, die personell langfristig für die wachsende Aufgabe ausgestattet werden müssen.
- Auf jeden Fall muss das im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD vereinbarte Naturflächenbedarfsgesetz, für das der Bundesumweltminister einen Entwurf namens Natürliche Infrastruktur-Stärkungsgesetz vorgelegt hat, zugleich mit einem – verbesserten – InfZuG vom Bundestag beschlossen werden, ohne dass Abstriche gegenüber einem durchdachten und wirkungsvollen Gesetzentwurf auf Kosten unserer Natur und unserer Zukunft hingenommen werden können. Alles andere dürfte beim besten Willen nicht als „Flexibilität im Weg“ abgetan werden, sondern wäre eine Abkehr vom Ziel des Naturschutzes. Alles andere wäre Verrat an den Biodiversitätszielen, an unserer Natur und an der jungen sowie den zukünftigen Generationen.
- Wir fordern vom Bundestag außerdem, bei der Novelle des Umweltrechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) auf materielle Präklusion zu verzichten und dem Widerspruch nicht seine aufschiebende Wirkung zu entziehen. Wir können den Versuch, Planungs- und Genehmigungsverfahren zu beschleunigen zwar gut nachvollziehen, doch wird der von Ihnen zu beratende Gesetzentwurf, soweit Sie ihn als Gesetz beschließen, nicht zu diesem Ziel beitragen. Um der materiellen Präklusion zuvorzukommen, werden Naturschutzverbände jedwede offen zutage liegende, wie auch ohne Gutachten nicht von vornherein auszuschließende nachteilige ökologische Folgen in das behördliche Planungs- und Genehmigungsverfahren einbringen müssen. Um die aufschiebende Wirkung ihres Widerspruchs gerichtlich anordnen zu lassen, werden Naturschutzverbände zeitgleich einstweiligen Rechtsschutz bei den Gerichten beantragen müssen. Beide als Beschleunigung gedachte Maßnahmen werden somit absehbar für Chaos und Mehrarbeit sowohl bei den Naturschutzverbänden als auch bei Behörden und Gerichten sorgen. Das Recht anerkannter Naturschutzorganisationen, im Rahmen der geltenden – von Ihnen im Bundestag beschlossenen – Gesetze als Anwälte der Natur für diese vor Gericht einzustehen, garantieren nicht nur die völkerrechtliche Arhus-Konvention und entsprechendes EU-Recht. Dieses Verbandsklagerecht wird von kompetenten Naturschutzfachleuten verantwortungsvoll dann ausgeübt, wenn diese einen Verstoß gegen Naturschutzgesetze annehmen. Dadurch trägt es zur Gesetzmäßigkeit der Verwaltung bei.
- Die erhoffte Beschleunigungswirkung ist insgesamt angesichts nicht priorisierter Finanzierung, unzulänglicher Digitalisierung, mangelnder Personalausstattung und des Verzichts auf echte Öffentlichkeitsbeteiligung fragwürdig. Wir fordern Verbesserungen. Zum Beispiel würde eine einheitliche Datenbank aller naturschutzfachlichen Gutachten erhebliche Synergieeffekte und Beschleunigung versprechen. Vorhandene Lösungen wie Building Information Models sollte der Bundestag gesetzlich durchsetzen.
Von der EU-Politik der Bundesregierung fordern wir:
- … die volle Anwendung der europäischen Verordnung für entwaldungsfreie Produkte (EUDR).
- … die ambitionierte Umsetzung der EU-Wiederherstellungsverordnung.
- … endlich eine zielstrebige Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie.
- Mit dem vorgelegten InfZuG würden nicht bloß Verfahren vereinfacht, sondern Naturschutzstandards materiell erheblich abgesenkt werden. Wir erwarten von der Bundesregierung und dem Bundestag, dass Sie die Natur schützen und nicht weiter zerstören. Dem sind Sie der jungen und den zukünftigen Generationen gegenüber verpflichtet. In Summe machen Sie gerade einen deutlichen Rückschritt und entfernen sich damit vom Staatsziel der Bewahrung unserer natürlichen Lebensgrundlage.
Wir lehnen jegliche Abschwächung der europäischen Natur- und
Umweltschutzgesetze ab!
Berlin, 21. Mai 2026
Die WWF Jugend, vertreten durch Elianor Sket und Felicia Engel (WWF Jugend Sprecherinnen)






