Mehrweg: Top oder Flop?

Bereits seit 2023 gibt es in Deutschland ein Gesetz, das für bestimmte Bereiche Mehrweglösungen vorschreibt. Wie wird das inzwischen umgesetzt? Wo gibt es gute Beispiele? Und was hat Mehrweg mit Klimaschutz zu tun? In dieser Story beschäftigen wir uns mit diesen und weiteren spannenden Fragen.

Blick zurück: Die Mehrwegangebotspflicht

Erinnert ihr euch noch? 2023 wurde die Mehrwegangebotspflicht eingeführt. Hinter diesem langen Begriff versteckt sich ein eigentlich ganz einfacher Gedanke: Betriebe sind unter bestimmten Umständen verpflichtet, Speisen und Getränke to go in Mehrwegbehältern anzubieten.

Von der Regelung betroffen sind z.B. Restaurants, Kioske, Kantinen, Cafes, Tankstellen, unter Umständen auch Supermärkte und andere Lebensmittelgeschäfte.

Kleine Betriebe mit einer Fläche von unter 80 Quadratmetern bzw. mit maximal fünf Mitarbeitenden, sind von der Pflicht ausgenommen. Hat ein Betrieb jedoch mehrere Filialen, wird die Fläche und die Mitarbeiterzahl zusammengezählt.

Kleine Betriebe müssen zwar kein Mehrwegsystem vorhalten, aber auf Wunsch Essen bzw. Getränke in mitgebrachte Behälter füllen.

Und alle Betriebe müssen die Kund:innen auf das Mehrwegangebot hinweisen.

Für die Kontrolle, ob die Mehrwegangebotspflicht umgesetzt wird, sind die Landesbehörden zuständig. Verstoßen Betriebe gegen das Gesetz, kann ein Bußgeld (bis zu 10.000 €) verhängt werden. Verstöße können beim Ordnungsamt gemeldet werden.

Das Gesetz gilt nun seit über 3 Jahren. Aber hat sich seitdem viel getan?

ein Müllberg aus Einweg-Kaffeebechern und anderen Plastikbehältern
Einweg-Verpackungen verursachen einen erheblichen Müllberg. / © Filmbetrachter, pixabay.com

Bilanz zur Mehrwegangebotspflicht

Nach gut einem Jahr wurde das Angebot an Mehrweglösungen ausgewertet.

2022, im Jahr vor der Einführung, wurden rund 13,6 Milliarden Einwegverpackungen für Speisen und To-go-Getränke verwendet. Damals wurden nur 0,1 Milliarden Mehrwegverpackungen genutzt – gerade einmal 0,7%.

2023, nach Einführung der Mehrwegangebotspflicht, wurden 14,6 Milliarden Einwegverpackungen verwendet und 0,23 Milliarden Mehrwegverpackungen. Das waren etwa 1,6%.

Zwar lässt sich daran durchaus ein Anstieg der Mehrwegnutzung feststellen – aber auf einem insgesamt sehr niedrigen Niveau. Dafür, dass Betriebe verpflichtet sind, Mehrweglösungen anzubieten, sind 1.6% Mehrwegnutzung sehr wenig.

Am besten schneiden immer noch Mehrwegbecher ab. Während 2023 nur 0,3 % der Speisen in Mehrwegbehältern über die Theke gingen, waren es bei den Getränken zumindest 7%.

Das Gesetz gab zwar einen (kleinen) Impuls – doch ob es wirklich umgesetzt wird, wird kaum kontrolliert.

Ein Marktcheck der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg ergab, dass gut ein Jahr nach Inkrafttreten etwa 2/3 der Betriebe die Mehrwegangebotspflicht erfüllen, viele andere müssen aber noch deutlich nachbessern.

eine Menschemenge  beim Feiern mit erhobenen Händen
Mehrweg bei Großveranstaltungen? Läuft! / © Orna, pixabay.com

Wie Mehrweg gelingt: Good Practice Beispiele

Neben allen Schwierigkeiten und Nachlässigkeiten in der Umsetzung gibt es aber auch sehr positive Beispiele, die zeigen, dass Mehrweg wirkt und gut angenommen wird.

  • Mehrweg im Labor Tempelhof
    Bei Konzerten der Band „Die Ärzte“ wurde konsequent auf Mehrweg gesetzt – und dabei über 57.000 Einwegteller, -schüsseln, -gabeln und -messer eingespart. Am Ende fielen 548 kg weniger Abfall an. Es gab viele Rückgabestellen und das Feedback der Konzertbesucher:innen war positiv.
  • Berliner Marathon/Halbmarathon
    Bei den beiden großen Laufveranstaltungen konnten Mehrwegbecher zehntausende Einwegbecher ersetzen. Hier werden besonders viele Menschen erreicht, es wird viel getrunken und die Verpflegung läuft sehr standardisiert ab – perfekte Bedingungen für den Einsatz von Mehrweglösungen. Je nach Szenario können dabei bis zu 1.800 kg Abfall aus Einwegbechern eingespart werden.

Mehrweg funktioniert also, wenn die richtigen Anreize und Rahmenbedingungen gesetzt werden. Egal ob bei Großveranstaltungen, in der Gastronomie oder auf kommunaler Ebene – Mehrweg ist möglich.

Auch die Verpackungssteuer fördert die Nutzung von Mehrweglösungen.

Stadtansicht von Freiburg, im Vordergrund das Münster, umgeben von Hausdächern, im Hintergrund ein MIttelgebirge und Himmel
In Tübingen, Konstanz und Freiburg gibt es bereits eine kommunale Verpackungssteuer. / © pixabay.com

Mehrweg ist Klimaschutz

Mehrweg hat ein großes Potential. Würden alle To-go-Gerichte in Mehrwegbehältern verkauft, ergäbe sich daraus ein Einsparpotential von fast 500.000 Tonnen CO2 alleine in Deutschland. Gleichzeitig würden sich die Kunststoffabfälle bis 2040 um fast eine Million Tonnen verringern.
Ein unglaublicher Gewinn für Klima- und Umweltschutz.

Dabei ist es egal, ob es sich um eigene Behälter der Kund:innen handelt oder um Mehrweglösungen der Betriebe: Wichtig ist, dass die Behälter immer und immer wieder genutzt werden, anstatt im Müll zu landen.

Fazit

Es ist sehr unterschiedlich, in welchem Umfang Mehrweg genutzt wird. Kampagnen zeigen, dass das Thema „Mehrweg“ viel Aufmerksamkeit und Reichweite gewinnen kann, dafür jedoch eine zielgerichtete Kommunikation sowie leicht zugängliche Lösungen notwendig ist.

Andererseits konnte durch die Mehrwegangebotspflicht der Anteil an Mehrwegverpackungen kaum erhöht werden.

Für ein Gelingen der Kreislaufwirtschaft und des Mehrweggedankens braucht es also

  • konsequente Förderung und Umstellung auf Mehrweg
  • mehr und einfache Rückgabemöglichkeiten
  • gute Kommunikation und Zusammenarbeit

Mehrweg ist aber bereits heute möglich – und wir können selbst dafür sorgen, Mehrweg aktiv in unsere Routinen zu integrieren oder in Betrieben danach zu fragen.

zwei Mehrweg-Recup-Becher auf einem Tisch
Mehrweg ist gelebter Klimaschutz / © Alexa, pixabay.com

Quellen

WWF Deutschland: „Ein Jahr Mehrwegangebotspflicht: Was hat sich verändert?“ Vorveröffentlichung unter https://www.wwf.de/fileadmin/fm-wwf/Publikationen-PDF/Plastik/Ein-Jahr-Mehrwegangebotspflicht-Erste-Ergebnisse-der-WWF-Marktanalyse.pdf (Zugriff am 2.5.2026)

Lizenzero: „Zwischenfazit zu zwei Jahren Mehrwegpflicht in Deutschland“ vom 29.1.2025, unter https://www.lizenzero.de/blog/zwischenfazit-zu-zwei-jahren-mehrwegpflicht/ (Zugriff am 2.5.2026)

WWF Deutschland: „Kreislaufwirtschaft in der Praxis: Mehrweg funktoniert – und zwar schon heute“ vom 22.4.2026, unter https://www.wwf.de/nachhaltiges-wirtschaften/circular-economy/verpackungen/mehrweg-funktioniert (Zugriff am 2.5.2026)

WWF Deutschland: „Hallo Mehrweg! Tschüss Wegwerfgesellschaft“, unter https://www.wwf.de/themen-projekte/plastik/mehrweg (Zugriff am 2.5.2026)

Deutsche Umwelthilfe: „FAQs Mehrwegangebotspflicht“, unter https://mehrweg-mach-mit.de/wp-content/uploads/230817_FAQ-Mehrwegangebotspflicht_FINAL.pdf (Zugriff am 2.5.2026)

Verbraucherzentrale: „Mehrwegangebotspflicht für Essen und Getränke zum Mitnehmen“ vom 25.11.2025, unter https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/umwelt-haushalt/abfall/mehrwegangebotspflicht-fuer-essen-und-getraenke-zum-mitnehmen-79833 (Zugriff am 2.5.2026)

Stephanie Steppacher auf einem Trike

Stephanie

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